Das Tätigkeitsgebiet unserer Arbeitsrechtskanzlei umfasst im Wesentlichen folgende Themenbereiche:
Individualarbeitsrecht
Als Indiviualarbeitsrecht wird das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet. Themen im Individualarbeitsrecht sind:
- Abschluß und Änderung von Arbeitsverträgen und Berufsausbildungsverträgen
- Inhalt und Beendigung von Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnissen, insbesondere
Abmahnungen, betriebsbedingte Kündigungen, personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen,
außerordentliche Kündigungen, Kündigungsschutz, Teilzeit und Befristungen,
Prüfungen und Korrekturen von Arbeitszeugnissen - Recht der betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter,
der Schwerbehinderten und Jugendlichen - Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht umfaßt den Handlungs- und Mitbestimmungsbereich zwischen Arbeitgeber und Personal- bzw. Betriebsrat. Themen im kollektiven Arbeitsrecht sind:
- Betriebsversfassungsrecht, insbesondere die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen,
Abschluß und Inhalt von Betriebsvereinbarungen sowie
Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen und Personalabbau - Personalvertretungsrecht
- Tarifvertragsrecht